Kündigung durch Arbeitnehmer: die wichtigsten Fakten und Hintergründe
Die Kündigung einer Arbeitsstelle ist ein Schritt, der gut überlegt werden sollte. Jedoch gibt es zahlreiche Gründe, warum sich Arbeitnehmer/-innen immer wieder dafür entscheiden. Die folgenden Abschnitte bieten eine kleine Orientierungshilfe, indem sie beschreiben, wann ein Stellenwechsel Sinn macht und was es dabei zu bedenken gilt.
Kündigung durch Arbeitnehmer: verschiedene Szenarien im Diskurs
Zuerst einmal ist die Frage zu klären, auf welche Art der Kündigung Sie zurückgreifen. Unterschieden wird hier ganz grob zwischen einer fristgerechten und einer fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer. Bei Letzterer müssen ausserordentliche Gründe vorliegen, die dem Arbeitnehmer eine Weiterführung des Beschäftigungsverhältnisses unmöglich machen. Hält der Arbeitgeber beispielsweise Lohnzahlungen zurück oder sind Sie als Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Mobbingversuchen durch Kolleginnen und Kollegen oder der Schikane durch den Vorgesetzten ausgesetzt, so ist eine fristlose bzw. ausserordentliche Kündigung oftmals der einzige Ausweg.
Eine fristgerechte Kündigung hingegen mag von einer grundsätzlichen Unzufriedenheit am Arbeitsplatz und dem Wunsch nach Neuorientierung geleitet sein. Hier ist die Situation jedoch nicht so ernst, so dass Sie die Kündigungsfrist einhalten und sich in dieser Zeit beispielsweise in Ruhe nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen können.
Potentielle Szenarien, die zu einem Stellenwechsel motivieren
Menschen neigen dazu, sich zu verändern. Während viele auf Sicherheit setzen, ist für andere die stete persönliche und berufliche Weiterentwicklung ein essentielles Bedürfnis. Ist diese in dem gegenwärtigen Beruf nicht mehr gegeben, so ist eine entsprechende Veränderung gefragt. Diese kann beispielsweise in Form von Weiterbildungen oder aber der umgehenden Suche nach einer neuen Position resultieren. In jedem Fall erfordert der Wunsch nach einer neuen beruflichen Herausforderung in der Regel eine Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, so dass Sie nach Möglichkeit von einem nahtlosen Übergang von einer Stelle zur nächsten profitieren. Zu beachten ist dabei, dass das Datum des Eintreffens des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber ausschlaggebend ist und nicht der Poststempel, anhand dessen das Absendedatum nachgewiesen werden kann. Bei einer Kündigungsfrist zum Monatsende sollten Sie die Kündigung also vorsorglich eine Woche oder 10 Tage vorher versenden.
Weitere Tipps zum Thema Kündigung durch Arbeitnehmer
Gerade wenn Sie zum ersten Mal kündigen, gibt es einige Fallstricke, denen Sie nur entgehen, wenn Sie sich im Vorfeld ausreichend informieren. Ein Beispiel ist der Versand der Kündigung als Einschreiben. Dieser ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch dringend zu empfehlen, da Sie bei einer rein mündlichen oder persönlichen Kündigung möglicherweise später in Beweisnot geraten.
Bei einer fristgerechten Kündigung müssen keine Gründe angegeben werden. Drängt der Arbeitgeber dennoch auf eine Erklärung, so genügt eine „berufliche Veränderung“. Verpflichtet sind Sie als Arbeitnehmer jedoch nicht zu einem Kommentar. Anders sieht es bei der oben beschriebenen fristlosen Kündigung aus, bei der Sie die Unzumutbarkeit einer weiteren Anstellung bei dem Arbeitgeber mit entsprechenden Belegen untermauern müssen.
Haben Sie eine neue Stelle gefunden, die Sie sofort antreten möchten, so ist viel Verhandlungsgeschick gefragt. Denn ohne die Zustimmung Ihres Arbeitgebers haben Sie keine Chance, von der Kündigungsfrist befreit zu werden. Mit etwas Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen erreichen Sie jedoch möglicherweise eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einverständnis mit sofortiger Wirkung.