Internet und Recht – Besonderheiten des Onlinerechts

Unter dem Begriff Internetrecht werden verschiedene juristische Fragestellungen zusammengefasst, die ihren Ursprung in der Verwendung des Internets haben. Das Internet Recht bildet damit eine Schnittstelle, die sich auf Zivil- und Strafrecht sowie das öffentliche Recht erstreckt. Aufgrund der weltweiten Vernetzung des Internets entstehen häufig Sachverhalte mit internationalen Bezügen.

Besonderheiten des Onlinerechts
Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten weisen Sachverhalte des Internetrechts hauptsächlich virtuelle Bezüge auf. Das Internet Recht, das häufig auch als Onlinerecht bezeichnet wird, ist deshalb in besonderem Maße dynamisch. Informationen werden schnell ausgetauscht und technische Entwicklungen zügig vorangetrieben, sodass juristische Fragen möglichst frühzeitig geklärt werden müssen. Darüber hinaus haben auch wirtschaftliche Aspekte wie Werbung und Marketing merkbare Auswirkungen auf das Onlinerecht, das durchaus als interdisziplinär bezeichnet werden kann.

Eine weitere Besonderheit des Internetrechts liegt in der engen Verflechtung zur Technik. Diese schafft als treibender Motor die Voraussetzungen für sämtliche online durchgeführten Tätigkeiten.

Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten
Das Onlinerecht bildet kein eigenständiges Rechtsgebiet. Unter dem Begriff werden verschiedene Fragestellungen zusammengefasst, die Bezüge zum Internet aufweisen.
Zu den wichtigsten Teilbereichen des Onlinerechts gehört das Recht der Domains (Domainrecht). Es befasst sich mit der Zuteilung von Domainnamen und wird dem öffentlichen Recht zugewiesen. Dennoch entstehen häufig Bezüge zum Zivil- und Wettbewerbsrecht.
Das Urheberrecht ist ebenfalls von Bedeutung für das Internetrecht, da urheberrechtlich geschützte Werke häufig im Internet vertrieben oder geteilt werden. Ähnliches gilt für das Namens- und Markenrecht.
Fragen des E-Commerce erfordern zudem Kenntnisse des Datenschutz-, Vertrags- und Verbraucherrechts. Der Betrieb eines Onlinestores berührt daneben auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht).
Das Strafrecht wird als flankierender Mechanismus zur Einhaltung von Rechtsnormen insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung betrieblicher Abläufe relevant. Es gilt, als Teil einer umfassenden Compliance eine strafrechtliche Haftung zu vermeiden.

Gesetzgeberische Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland
Die gesetzliche Gestaltung des Internetrechts erweist sich aufgrund der stetig voranschreitenden technischen Entwicklung als ausgesprochen schwierig. Als weiteres Problem kommt die Dezentralität des Internets hinzu, die es auch Privatpersonen möglich macht, ihre eigene Webseite zu betreiben. Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgeber sehen sich zunehmend größer werdenden Herausforderungen ausgesetzt. So kommt es immer wieder vor, dass rechtliche Fragen erst nach dem Wegfall eines Geschäftsmodells verbindlich geklärt werden können.

Das Internet Recht ist innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht einheitlich geregelt. Ein „Internetgesetzbuch“ existiert nicht. Allein in der Bundesrepublik Deutschland sind – je nach Schwerpunkt eines Sachverhalts – neben Bundesgesetzen auch Normen der einzelnen Länder zu beachten. Ebenfalls bedeutsam sind Richtlinien der EU sowie das internationale Recht.